AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Schwimmschule Schwimmstunden Marion Virgens, Westliche Ringstr. 21c 85049 Ingolstadt


§ 1 Abschluss Vertrages

Anmeldungen können schriftlich (Online, Post), persönlich und/oder durch Dritte erfolgen.
Werden Personen durch Dritte angemeldet, so haften diese für die Erfüllung des Vertrages.

Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem terminierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen werden kann.
Mit Anmeldung werden die AGBs akzeptiert.
Zusatz 01.07.2020 Die aktuellen (Corona) Verordnungen der Regierung und Beschlüsse des bay. Ministerrates sind Bestandteil des Vertrages und werden auch im laufenden Kurs umgesetzt und bleiben Bestand. Ein Rücktritt aufgrund einer Änderung ist nicht möglich.

Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung
Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu. Nach § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

§ 2 Kursdauer und Bezahlung

Der Kurs, die Schwimmstunde (Schwimm-, Aquafitness, Babyschwimmen, alle Kursarten)  erstreckt sich über 1 oder 5 bis 10 Kursstunden. (30 bis 45 min, 60 min, je nach Kurs, Kursort)
Bitte bezahlen sie den Kurs per PayPal , Banküberweisung oder Barzahlung in der ersten Stunde (Emailbestätigung nötig).

Die aktuellen Preise der jeweiligen Kurse entnehmen sie bitte mit dem Anmeldeformular. Im Preis enthalten ist ein Schwimmabzeichen (ab Seepferdchen) das im laufenden Kurs absolviert wird, danach kein Anspruch mehr (nur bei Buchung eines ab 8 er Blocks Kösching oder Ingolstadt im Preis enthalten)

Die vereinbarte Kursgebühr ist grundsätzlich sofort mit Anmeldung fällig. Der Zahlungseingang muss innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung erfolgt sein.
Mit Zahlungseingang bekommen sie ihre Anmeldebestätigung per Mail zu den gebuchten Terminen. Falls wir unser Inkassobüro einschalten müssen, fallen Mahnspesen an.

Der Vertragsabschluss wird durch eine E-Mail der Schwimmstunde bestätigt. Bitte auch im Spam Ordner nachschauen.
Last Minute Kurs/ oder Stunde (Kursbeginn innerhalb von 2 Wochen) Der Kurs muss spätestens in der ersten Stunde in bar gezahlt werden. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert.

Durch den Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen Kursgebühr. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden oder bei eigenem Abbruch, Nichtantreten ihres verbindlich gebuchten Kurses oder Kursstunde ist die volle Kursgebühr fällig.Fixkurs kein Nachholen möglich.  Flexikurs max 2 Stunden, Absage bis 20 Uhr . Beim Babybschwimmen grundsätzlich Fixkurs – plus 1x Nachholen bei Absage bis 7:30 – Nachholverteiler – es besteht kein Anspruch auf Stunden

Die jeweiligen Hausordnungen der Schwimmbäder Ingolstadt (öffentliches Bad) werden akzeptiert. Kösching Privatbad (Badbetreiber Virgens) die Hausordnung der Schwimmstunde wird akzeptiert.Verstöße führen zum Ausschluss des Kurses ohne Rückerstattung der Kursgebühr.
In der Schwimmunterricht wird nur in deutscher Sprache abgehalten, ebenso ist der Schriftverkehr nur in deutscher Sprache.

Wird eine Teilnahmebestätigung für die Krankenkasse benötigt, so sprechen Sie bitte ihre Kursleitung zu Beginn (1. Stunde) des Kurses an. Die Bestätigung wird Ihnen in der letzten Kursstunde ausgehändigt (Kosten 2 Euro) . Nach Beendigung des Kurses erstellen wir keine Teilnahmebestätigungen mehr aus.  Sie haben keinen Anspruch mehr.


Ingolstadt/ Kösching

Der Kurs ist personenbezogen und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.


§ 3 Krankheit, nicht Erscheinen (bei laufendem Kurs oder gebuchten Kursstunden), Gutscheine

  1. Kinderschwimmen, Babyschwimmen, Aqua Fitness:
    Nichterscheinen zum Unterricht begründet keine Rückerstattung von Kursgebühren.  Bei Fixkurs keine Nachholung möglich! Flexikurs maximal 2 Kursstunden bis  2Wochen nach Kursende – Flexikursmail hier sind die Mailadressen für alle Flexikursteilnehmer ersichtlich.
  2. Falls sich im laufenden Kurs ihre Adresse, Rufnummer, Mailadresse ändern oder auf der Anmeldebestätigung falsch angegeben wurden und sie deshalb eine Kursstunde versäumen ist dies Eigenverschulden und die Kursstunde(n) wird/ werden als geschwommen verbucht. Ebenso, wenn Mail oder SMS nicht gelesen werden.
    Werden Kinder durch Dritte (Papa, Oma, Nachbarin, Freund/in usw.) gebracht und im Kurs wird Wesentliches (Übungsaufgaben) besprochen, hat diese Person alleiniges Entscheidungsrecht und Handelsvollmacht (mit Weitergabe an die Eltern) Wünschen sie dies nicht, bringen sie bitte ihr Kind selbst zum Unterricht. Corinaregelung: Mit Unterschrift in die Schwimmliste bestätigen sie dies auch im Namen ihrer weiteren Begleitpersonen und haben die Pflicht die Informationen weiterzugeben.
  3. Vormittagskurse: Bitte pünktlich zum Treffpunkt erscheinen, da die Schwimmhalle/ Eingang zugesperrt werden. Kommt ein Teilnehmer zu spät, kann er an dem Tag nicht am Kurs teilnehmen. Ein Nachholen der Stunde ist nicht möglich.
  4. Es wird empfohlen bei Buchung eine Kursrücktrittsversicherung abzuschließen, damit die Kosten im Falle einer Stornierung (Krankheit etc.) übernommen werden.  Link und QR Code in ihrer  Mailbestätigung.
  5. Angebotene Ersatzstunden, die nicht bis spätestens 8 Uhr des Kurstages abgesagt werden, werden mit 25 Euro in Rechnung gestellt

§ 4 Haftung

  1. Für die Kursteilnehmer besteht Versicherungsschutz durch eine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. Eltern oder Zuschauer betreten das Bad auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht des Schwimmlehrers erstreckt sich ausschließlich auf die reine Kurszeit. Vor Schwimmkursbeginn und nach Schwimmkursende kann Schwimmstunden keine Verantwortung für die Schwimmschüler übernehmen. Der Kursteilnehmer /Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitperson betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. In Ingolstadt nur mit gültiger Eintrittskarte!
  2. Die Schule haftet nicht für Diebstähle.
  3. Für Schäden und Kursausfälle infolge höherer Gewalt haftet die Schwimmschule nicht.
  4. Die Schwimmschule kommt für keine Schäden an Personen (und anderer Badegäste) und Material auf, die durch Teilnehmer vor oder nach Kursbeginn, im betreffenden Bad angerichtet werden. Für mutwillig angerichtete Schäden an den Anlagen und Geräten der Schwimmschule haften Eltern für ihre Kinder oder der Teilnehmer selbst.
  5. Lassen sie ihr Kind nie unbeaufsichtigt vor Kursbeginn in die Schwimmhalle oder gar ins Wasser!! Hier besteht kein Versicherungsschutz!!
  6. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer vor Beginn und nach Ende des Kurses erleidet oder wegen Selbstverschulden entstehen (Laufen in der Schwimmhalle etc. )Begleitpersonen sind nicht versichert. Diese betreten die Umkleiden/ Einrichtung auf eigene Gefahr. Haben Eltern die Kinder der Freundin/ Nachbarin etc haften diese auch für das fremde Kind.
  7. Der Teilnehmer/ Erziehungsberechtigte/ Vertragspartner haftet für Verunreinigungen (Fäkalien, Erbrochenes etc.) im Becken, im Bad/Umkleide/ Toilette – eventuelle Kursausfälle des/der Folgekurse/s müssen vom Teilnehmer (des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen Teilnehmer, der Vertragspartner) selbst getragen werden und werden in Rechnung gestellt. Teilnehmer dürfen für die Dauer der Schadenszahlung vom Kurs ausgeschlossen werden.
  8. Mit Beendigung des Kurses können keine Forderungen mehr gegenüber der Schwimmstunde gestellt werden. ( auch keine Bescheinigungen mehr für Krankenkasse oder Ergo ausgestellt werden)

§ 5 Hausordnung und Sicherheit

Alle Weisungen die zur Sicherung und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer und anderer Badegäste notwendig sind, sind strikt zu befolgen. Der Kursleiter ist berechtigt, den entsprechenden Teilnehmer, der Weisungen nicht befolgt, vom Kurs auszuschließen, eine Erstattung des Kursbeitrages erfolgt nicht. Die Kursteilnehmer sollten deutsch gut verstehen um den Anweisungen folgen zu können. Mailverkehr erfolgt in deutscher Sprache.
Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Die Teilnehmer unterliegen von Beginn bis Ende der Kursstunde den Weisungen des Kursleiters. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilige zutreffende Hausordnung des betreffenden Bades zuhalten.  Diese hängen in allen Bädern aus und können jederzeit gelesen werden. Weisungen des zuständigen Personals im betreffenden Bad sind unbedingt Folge zu leisten. Betreten sie die Schwimmhallen nie mit Straßenschuhen. Wenn Eltern in IN im Bad zuschauen wollen, bitte Eintrittskarte lösen und in Badekleidung erscheinen.

Keine Schuhe, Soclen , Keine Getränke und keine Speisen in den Schwimmhallen und in den Umkleiden!!!! Dies führt zum Ausschluss des kompletten Kurses.


§ 6 Gesundheit

  1. Jedes Kind/Baby/ Teilnehmer muss bei Antritt des Kurses sportgesund/ schwimmtauglich sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Anmeldung/ Kursbeginn aber dringend empfohlen (Frühchen, Kinder mit Asthma, Allergien, Neurodermitis etc) Im Schwimmkurs ohne Eltern dürfen nur windelfreie Kinder angemeldet werden, Babyschwimmen, Kleinkind, Mutter /Vater Kind nur mit enganliegender Schwimmwindel).Teilnehmer*innen beim Babyschwimmen im Wasser dürfen in der laufenden Stunde nicht wechseln.
  2. Mit dem Erscheinen zur Schwimmstunde wird bestätigt, dass das Baby/ Kind / der Erwachsene keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen) hat und gesund ist.
  3. Kommt ein Teilnehmer trotz ansteckender Krankheit (z.B. Bindehautentzündung, Warzen, Herpes usw.) darf der Schwimmlehrer den Teilnehmer nach Hause schicken und ein Attest des Spezialisten wird verlangt(z. B Dellwarzen Hautarzt, nicht vom Hausarzt). Der komplette Kurs gilt als abgehalten und abgeschwommen, wenn TN ansteckend zum Kurs gekommen ist! Keine Rückerstattung der Kursgebühren. Eventuelle Desinfektionskosten und Folgekosten werden dem TN in Rechnung gestellt.

§ 7 Rücktritt der Schwimmschule

Die Schwimmschule kann wegen Ausfall der Kursleitung, Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl  oder vorübergehender Badschließung vom Vertrag zurücktreten.

Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit der Schwimmlehrer oder sonstiger zwingender Gründe) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung oder die Stunde wird von einem anderen Schwimmlehrer*in durchgeführt.  Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte(n) Schwimmlehrer*in. Müssen angefangene Kurse abgebrochen werden und können nicht verlängert werden, erfolgt eine Restauszahlung minus 20 Euro auf ein deutsches Konto oder paypal. Kurse können wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl zusammengelegt. Hier darf die Kurssstunde bis max. 45 min nach hinten geschoben werden. Schwimmkurs Kösching :Sollten 7 oder 8 TN im Kurs sein, wird die Kursstunde verlängert +7 oder max +15 min   oder abgesagt werden.

Ingolstadt: Falls das Bad für die Öffentlichkeit geschlossen ist oder in den Sommermonaten (während der Freibadsaison) früher schließt, finden die Kurse im Sportbad statt, meist zu geänderten Zeiten. Der Samstag als Kurstag bleibt bestehen und wird nicht geändert (Vorgabe: Stadtwerke Ingolstadt) Sie werden rechtzeitig schriftlich, telefonisch oder persönlich informiert. Der Vertrag bleibt bestehen, ein Rücktritt des TN ist nicht möglich.

§ 8 Film/Fotomaterial

Einverständniserklärung

Hiermit erteile ich/erteilen wir der Schwimmschule Schwimmstunde, Westliche Ringstr. 21c, 85049 Ingolstadt , die Erlaubnis, Fotos von meinem/unserem Kind zu Dokumentations- und Werbezwecken der Arbeit in der Schwimmschule zu machen und zu nutzen.

Bild- und Nutzungsrechte
Das Film/Fotomaterial darf auf öffentlichen Seiten oder zu Werbezwecken, auch im Internet genutzt werden. Das Recht auf das eigene Bild nach §22 wird an die Schwimmstunde abgetreten (ausdrückliche Erlaubnis beider Elternteile oder dem Vormund wird erteilt). Widerspruch kann bis zu einer Woche nach Anmeldedatum schriftlich erteilt werden, danach nicht mehr.

Keinen Anspruch auf Löschung des Bildmaterial haben sie, wenn bereits  Werbebroschüren gedruckt, Flyer, Werbung im Netz, etc. im Umlauf sind.


§ 9 Gerichtsstand ist Ingolstadt